Lehrstuhl und Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr ISB

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Diplomarbeit von Lars Niederwemmer




Untersuchung von Einbahnstraßen mit gegengerichtetem Radverkehr (am Beispiel der Städte Brühl und Aachen)

Bearbeiter: cand.-Ing. Lars Niederwemmer
Betreuer: Dipl.-Ing. Jens Ansorge
Aachen, im Januar 2001

 

Kurzfassung

Vorrangige Zielsetzung der Radverkehrsplanung sind die Steigerung der Attraktivität und der Sicherheit des Radverkehrs. Die Basis für ein attraktives Radverkehrsnetz stellt eine flächenhafte Erschließung der Stadt für den Radverkehr dar. Die Öffnung von Einbahnstraßen für entgegengerichteten Radverkehr trägt dazu bei, diese Grundbedingung - zum Teil entgegen Bedenken bezüglich Sicherheit - zu erfüllen.

Neben den in der Vergangenheit bereits praktizierten Lösungen der unechten Einbahnstraße, der Fahrradstraße und Lösungen mit Sonderweg bzw. Radfahrstreifen ist durch die StVO-Novelle von 1997 die verkehrsrechtlich abgesicherte Möglichkeit gegeben, Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr freizugeben.

Bisherige Untersuchungen zu diesem Thema belegen, dass breits vor der StVO-Novelle 80% der Kommunen Einbahnstraßen für Radverkehr geöffnet hatten, die Neuregelung aufgrund des damit verbundenen Umsetzungsaufwandes jedoch teilweise nur zögerlich angenommen wurde. Bei Anwendung der Neuregelung konnte der Radverkehr deutlich gesteigert werden, die Unfallhäufigkeit nahm gleichzeitig ab.

Anhand von ausgewählten Straßen in den Städten Aachen und Brühl wurden die Auswirkungen der umgesetzten StVO-Neuregelung hinsichtlich der Aspekte Akzeptanz, Sicherheit und Attraktivität untersucht. Dabei kamen die Untersuchungsmethoden der Verkehrszählung, der Verkehrskonfliktttechnik und der Befragung zum Einsatz, daneben standen Ergebnisse der polizeilichen Unfallstatistik zur Verfügung.

Die Ergebnisse zeigen auf, dass die Sicherheit in erheblichem Maße von den äußeren Gegebenheiten der Straßen, der Verkehrsbelastung sowie der Art der Umsetzung der Öffnung abhängig ist. So spielt zum Beispiel die Fahrbahnbreite, die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Behandlung des ruhenden Verkehrs sowie die Art der Beschilderung eine wesentliche Rolle. In jedem Fall unverzichtbar ist eine eindeutige, klar definierte Lösung, sowohl in Bezug auf die jeweiligen Verkehrsräume als auch in Bezug auf die Beschilderung. Die Akzeptanz der Neuregelung ist positiv zu beurteilen. 44% der Befragten in Brühl und 35% der Befragten in Aachen gaben an, vorher eine andere Route befahren zu haben. Dazu kommen jeweils noch die Radfahrer, die bereits vor der Öffnung die Einbahnstraße in Gegenrichtung befuhren.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Öffnung von Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs sinnvoll ist. Die damit verbundenen Sicherheitsrisiken sind durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen.




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